aGB
Die nachstehenden Geschäfts- und Lieferbedingungen gelten für alle bei uns getätigten gegenwärtigen und zukünftigen Bestellungen. Anders lautende Bedingungen sind für uns nur dann bindend, wenn sie von uns schriftlich anerkannt werden. Das gilt auch für den Fall, dass ein Besteller auf eine seiner eigenen Einkaufsbedingungen verweist. Mündliche Vereinbarungen, die für uns eine zusätzliche Verpflichtung beinhalten, sind nur dann bindend, wenn sie von uns schriftlich bestätigt werden. Die Bedingungen gelten nicht nur für Waren sondern auch für alle sonstigen Leistungen.
1.1 Der Unterzeichnende ist zur Auftragserteilung im Umfang unserer Geschäfts- und Lieferbedingungen bevollmächtigt.
1.2 Die Herstellung von Dichtungen und Kunststoffdrehteilen erfolgt nach dem Stand der Technik und den üblichen Richtlinien der Dichtungstechnik.
1.3 Die Fertigung von Dichtungen nach Muster erfolgt ohne Gewähr.
2.1 Unsere Preise verstehen sich ab Lager, Verpackung, Fracht, Rollgeld und Transportversicherungskosten gehen zu Lasten des Bestellers und werden jeweils für den gegenständlichen Auftrag festgelegt und verstehen sich netto.
2.2 Unsere Rechnungen sind binnen 30 Tagen ab Rechnungsdatum ohne Abschlag zur Zahlung fällig, insoweit sich aus der Rechnung nichts Gegenteiliges ergibt. Der Kaufpreis ist jedoch sofort fällig, wenn der Besteller uns gegenüber mit anderen Zahlungsverpflichtungen in Zahlungsverzug gerät. Bei Überschreitung der Zahlungsfrist werden unter Vorbehalt der Geltendmachung eines weiteren Verzögerungsschadens Verzugszinsen in der Höhe von zumindestens 12 % p.a. ab Verfallstag bis zum Zahlungstag angelastet.
2.3 Aufrechnung oder Zurückbehaltung von Zahlungen wegen Gegenansprüche – auch aus dem Titel der Gewährleistung – sind ausgeschlossen.
2.4. Unabhängig von unserem Recht auf Zuhaltung des Vertrages sind wir im Falle des Rücktritts des Vertrages durch den Besteller bis zum Beginn der Fertigung berechtigt, neben weiteren Schadenersatzansprüchen eine Stornogebühr von 20 % des Nettoauftragswertes zuzüglich Umsatzsteuer zu begehren.
3.1 Teillieferungen sind zulässig.
3.2 Die Lieferfrist gilt vorbehaltlich unvorhergesehener Hindernisse, die außerhalb unserer Willensphäre bzw. jener unserer Unterlieferer liegen, insbesondere bei Fällen höherer Gewalt, Betriebsstörungen, Materialmangel, Streik usw. Insofern diese Ereignisse auf die fristgemäße Erfüllung des Vertrages erheblich einwirken, verlängern sich die Lieferfristen angemessen. Auf jeden Fall ist ein Schadenersatzanspruch oder eine Aufhebung des Vertrages wegen verspäteter Lieferung ausgeschlossen, wenn uns nicht grobe Fahrlässigkeit nachgewiesen wird. Wenn ein Umstand höherer Gewalt länger als sechs Wochen andauert, wird am Verhandlungswege unsererseits eine Regelung gesucht. Sollte dabei keine einvernehmliche Lösung erreicht werden, können wir ganz oder teilweise vom Vertrag zurücktreten.
4.1 Der Versand erfolgt stets auf Rechnung und Gefahr des Bestellers. Für Beschädigungen und Verluste während des Transportes haften wir nicht. Mangels besonderer Versandvorschriften des Bestellers haben wir die Versendung auf dem nach unserem Ermessen besten Weg zu bewirken. Werden vom Besteller keine anderweitigen Vorschriften über Versicherung gegen Transportschäden gemacht, so kann dies auf Kosten des Bestellers von uns ohne weiteres vorgenommen werden. Eine Versicherungspflicht unsererseits besteht jedoch nicht und ist demgemäß jegliche Haftung ausgeschlossen.
4.2 Insoweit nichts anderes vereinbart, gilt die Ware ab Betriebsstätte verkauft und geht somit die Gefahr auf den Besteller über.
5.1 Die gelieferte Ware bleibt unbeschadet des früheren Gefahrenübergangs bis zur vollständigen Bezahlung aller aus diesem Liefervertrag entstandenen Verbindlichkeiten des Bestellers unser Eigentum. Wir sind berechtigt, am Liefergegenstand unser Eigentum äußerlich kenntlich zu machen. Der Besteller hat den erforderlichen Formvorschriften zur Wahrung des Eigentumsvorbehaltes nachzukommen. Bei Pfändung oder sonstiger Inanspruchnahme durch Dritte ist der Besteller verpflichtet, jedenfalls unser Eigentumsrecht geltend zu machen und uns unverzüglich schriftlich zu verständigen.
5.2 Insofern Waren zum Weiterverkauf bestimmt sind, ist der Besteller im Falle seiner Kreditierung des Kaufpreises zu unseren Gunsten ein Eigentumsvorbehalt zu vereinbaren (verlängerter Eigentumsvorbehalt).
6.1 Der Besteller hat seine Lieferung sofort nach Anlieferung eingehend zu untersuchen. Beanstandungen wegen unvollständiger Lieferung und wegen entdeckter (offenkundiger) Mängel sind sofort nach Empfang der einzelnen Lieferungen schriftlich anzuzeigen, andernfalls die Lieferung als vorbehaltlos angenommen gilt und auch diesbezügliche Gewährleistungs- und Schadenersatzansprüche ausgeschlossen sind. Der Mangel ist nach Art und Umfang so deutlich zu kennzeichnen, dass wir den Grund der Beanstandung ohne weiteres nachvollziehbar erkennen können. Der Besteller ist verpflichtet, für die einstweilige Aufbewahrung der beanstandeten Ware auf seine Kosten zu sorgen.
6.2 Im Übrigen haften wir für Mängel der Lieferung unter Ausschluss weiterer Ansprüche wie folgt:
Alle diejenigen Teile der Lieferung sind unentgeltlich nach unserer Wahl auszubessern oder zu liefern, welche innerhalb von sechs Monaten ab Lieferdatum gerechnet, nachweisbar infolge eines vor dem Gefahrenübergang liegenden Umstandes, vorhanden waren. Natürlicher Verschleiß, sachwidrige Behandlung, übermäßige Inanspruchnahme, Nachlässigkeit und Änderungen ohne unsere Genehmigung schließen jede Gewährleistung aus. Gewährleistungsansprüche können nur anerkannt werden, wenn sie unverzüglich nach Feststellung der Fehlerhaftigkeit schriftlich bei uns erhoben werden. Austauschteile müssen uns franko überbracht werden. Das ersetzte Stück wird bei Ersatzlieferung unser Eigentum.
6.3. Es gilt als ausdrücklich vereinbart, dass wir dem Besteller keinen Schadenersatz zu leisten haben für Verletzungen von Personen, für Schäden an Gütern, die nicht Vertragsgegenstand sind, für sonstige Schäden oder Gewinnentgang. Die Beweislastumkehr gemäß § 1298 ABGB wird ausgeschlossen.
6.4 Der Liefergegenstand bietet nur die bedingungsgemäße und zugesicherte Eigenschaft. Unsere Haftung gegenüber dem Besteller für Produktionsstillstand, entgangenen Gewinn, Nutzungsausfall, Vertragseinbußen oder jede anderen wirtschaftlichen oder indirekten Folgeschäden sind hiemit ausgeschlossen, insbesondere auch für Indirektexporte.
6.5. Eine Haftung besteht nur bei grobem Verschulden oder Vorsatz und wird weiters festgehalten, dass die Haftungshöhe für Mängel, Folgeschäden oder sonstigen Ansprüchen bis zur Höhe des Kaufpreises begrenzt ist
7.1 Wir sind berechtigt, personenbezogene Daten des Bestellers im Rahmen des Geschäftsverkehrs zu speichern, zu übermitteln, zu überarbeiten und zu löschen.
8.1 Auf Abruf gekaufte Ware ist innerhalb der schriftlich vereinbarten Frist abzunehmen. Bei nicht rechtzeitiger Abnahme sind wir berechtigt die Ware auf Kosten und Gefahr des Bestellers an diesen bei sofortiger Fälligkeit des Rechnungsbetrages zu liefern. Darüber hinaus sind wir in jedem Falle berechtigt, vom Vertrag zurückzutreten und unbeschadet weitergehender Ansprüche vom Besteller eine Stornogebühr von 20 % des Nettokaufpreises zuzüglich Umsatzsteuer zu begehren.
8.2 Gelieferte Ware wird ausnahmslos nicht zurückgenommen. Etwaige Rücklieferungen werden daher nicht angenommen und auf Kosten und Gefahr des Bestellers zurückgeschickt.
9.1 Rechtliche Unwirksamkeit eines Teiles dieser Geschäfts- und Lieferbedingungen berührt die Gültigkeit der übrigen Bestimmungen nicht.
9.2 Erfüllungsort für Lieferung und Zahlung ist ausschließlich unser Geschäftssitz. Gerichtsstand für alle sich mittelbar oder unmittelbar aus dem Vertrag ergebenden Streitigkeiten ist das für unseren Geschäftssitz örtlich und sachlich zuständige österreichische Gericht. Dies auch dann, wenn die Übergabe vereinbarungsgemäß an einem anderen Ort erfolgt. Wir sind jedoch berechtigt, auch das für den Besteller zuständige Gericht anzurufen.
9.3 Auf die Vertragsbeziehung zwischen uns und dem Besteller ist immer österreichisches Recht anzuwenden. Das Übereinkommen der Vereinten Nationen über Verträge über den internationalen Warenkauf vom 11.4.1980, BGBl. 1988/96 (UN-Kaufrecht) ist ausgeschlossen.
9.4 Zwingende Rechte eines Verbrauchers nach den einschlägigen Bestimmungen des Konsumentenschutzgesetz bzw. EuGVVO werden durch die vorgenannten Bedingungen nicht eingeschränkt.
10.1 Wellendichtringe unserer Bauart dürfen nur DRUCKLOS verwendet werden. Dichtungen dürfen nicht über scharfe Kanten gezogen werden.
Zur Montage dürfen nur geeignete Montagewerkzeuge (Montagezangen, Montagekonus, etc) verwendet werden und ist auf saubere Einbauräume zu achten (keine Lacksplitter, Erde, Metallspäne, etc).
Dichtungen dürfen nicht mit Gewalt montiert werden. Es sollten grundsätzlich immer ganze Dichtsätze ausgetauscht werden, da nur so eine einwandfreie Funktion der Dichtungen und Geräte gewährleistet ist.
Wir sind über eventuelle Mängel am Gerät, in welchem die Dichtungen eingebaut werden soll, vor der Fertigung schriftlich zu informieren (zerkratzte Stangen, verrostete Einbauräume, kaputte Metallteile, großer Dichtungsspalt, etc).
Sollte im Gerät ein anderes Druckmedium als Hydrauliköl verwendet werden, so ist dies uns bei Bestellung schriftlich unaufgefordert mitzuteilen (andere Druckmedien: Druckluft, biologisches Öl, Bremsflüssigkeit Wasser-Glykol, Zusatz von Additiven, etc).
Über besondere Anforderungen, wie z.B. Temperaturen über 70° C, Gleitgeschwindigkeiten über 0,5 m/sec., extrem hohe Drücke etc, sind wir vor Produktion schriftlich hinzuweisen.
Es sind die allgemeinen Richtlinien für die Verwendung von Dichtungen, Kunststoffdrehteilen usw. zu befolgen.
Lieferfirma KOFLER-Dichtungen GmbH